Schwerpunkte: Fortsetzung Sonderzahlung für Anwärter ♦ Stellenkürzung, Perspektivstellen ♦ Benefits für Mitarbeiter/in ♦ hohe Auslastung bei den Flurbereinigungsbehörden ♦ jährliche Besprechung

… diese und weitere gewerkschaftliche Themen standen auf der Tagesordnung bei Vertretern des Fachgruppenvorstandes Ländliche Entwicklung, Bodenordnung und von des Umweltministeriums NRW (MULNV NRW) trafen sich zum gemeinsamen Gedankenaustausch mit Dr. Dietzel sowie Frau Hölting-Bormann und Frau Hunke-Klein. Nehmen wir das Fazit vornweg: „es besteht in vielen Punkten ein einheitlicher Konsens“. Doch der Reihe nach:

Sonderzuschlag von 70 % im Bereich der Vermessung und Geoinformatik soll verlängert werden

Angesprochen wurde die unserseits notwendige Fortsetzung der Zahlung des Sonderzuschlags von 70% für Anwärter und Referendare im Bereich der Vermessung und Geoinformatik. Interne Umfragen bei den Dezernaten 33 ergaben weiterhin große Lücken in der Besetzung von offenen Stellen. Somit befürworten beide Seiten die zeitliche Ausweitung des Sonderzuschlages. Die Zuständigkeit liegt allerdings beim Innenministerium.

Benefits für Mitarbeiter*innen: Telearbeit + Homeoffice, mobile Endgeräte auch für den privaten Gebrauch und kostenloses Job-Ticket

Wohl wissend, dass das MULNV nicht zuständig ist für das Thema „Vergüns-tigungen für Mitarbeiter*innen“, haben die Vertreter des MULNV die Vor-schläge des Fachgruppenvorstandes aufgegriffen und geben diese weiter. Bezüglich Job-Ticket signalisierten die Vertreter des MULNV, dass dazu bereits Gespräche auf höchster Ebene geführt werden.

Schaffung von Perspektivstellen

Nennen wir die Realität: Scheiden fachkundige Kolleg*inn*en regulär aus dem Dienst aus, entsteht eine Leere bis zur Nachbesetzung. Eine Einarbeitung in das komplexe Bodenordnungsprojekt, welches eine Lauf-zeit von ca. 10 Jahren und mehr hat, gestaltet sich daher äußerst schwierig. Als Abhilfe und zugleich sinnvolle Einarbeitung schlug der Fachgruppenvorstand die Schaffung einer Per-spektivstelle z. B. je Flurbereinigungsbehörde vor.

So können neue Kolleg*inn*en bis zu einem Jahr vom ausscheidenden Stelleninhaber*in effektiv eingearbeitet werden. Dieses Prinzip, auch Wissenstransfer genannt, wird übrigens bereits bei Wald und Holz NRW angewendet. Auch bei der Stellenausschreibung könnte dies positiv dargestellt werden, nach dem Motto sie erhalten eine tiefgründige Einarbeitung und werden nicht alleine gelassen. Die Vertreter des MUNLV NRW begrüßen diesen Vorschlag. Das MULNV NRW wird sich dafür einsetzen und sich mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium abstimmen.

Weiter im Programm standen die Zunahmen von vielschichtigen rechtlichen Fragestellungen. Eigene Verwaltungs- oder Juristenfachstellen sind im Stellenpool der Flurbereinigungsbehörden in NRW seit der Integration in die fünf Bezirksregierungen nicht aufgeführt. Sehen wir der Wahrheit ins Auge: Co-Juristen stehen meisten nur einem geringen Stundenanteil den Flurbereinigungsbehörden zu Verfügung und oft stehen die Prioritäten auf anderen Schwerpunkten. Eingearbeitetes Verwaltungspersonal wird schnell abgezogen und in andere Dezernate versetzt.

Die grundlegende Vermittlung der „fundierten Kenntnisse“ in der Flurbereinigung kosten Kraft, Energie und Zeit. Diese Problematik wurde den Vertretern des MUNLV NRW aufgezeigt. Grundsätzlich ist für diese Organisation die je-weilige Bezirksregierung zuständig. Das MULNV NRW versprach bei den nächsten Treffen mit Vertretern der Bezirksregierungen diesen Sachverhalt zu thematisieren.

Stellenkürzung und neue Stellen?

Thematisiert wurden auch die 10 Stellenkürzungen mit dem Haushalt 2020. Der Fachgruppenvorstand zeigte auf, dass die Flurbereinigungsbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen angekommen sind. Können ausgeschriebene Stellen nicht besetzt werden – heißt dies nicht, dass die Stellen über sind. Die Priorisierung liegt auf das Abarbeiten von alten Flurbereinigungsverfahren. Werden zukünftig Bodenordnungsverfahren für Großinfrastrukturprojekte (#zukunftsfähige Mobilität von NRW) eingeleitet, müssen andere Bo-denordnungsverfahren pausieren.

Auch bei der Umsetzung der Wasser-rahmenrichtlinie ist meisten die Flurbereinigungsbehörde mit im Boot. Ein erhöhter Personalbedarf ergibt sich mit dem Kohleausstieg. Ende der signifikanten Kohleförderung in Hambach ist bereits 2022. Unter den Tagebau, liegt noch das alte Liegenschaftskataster. Dies kann dann mittels Bodenordnung neugeordnet werden. Zusätzliche Aufgaben, bedeutet zusätzliches Personal. Da sind sich die Vertreter des MULNV NRW und des Fachgruppenvorstandes einig. Daher wird das MULNV NRW neue Planstellen für den Haushalt 2021 fordern.

regelmäßige Besprechung zwischen MULNV NRW und Fachgruppenvorstand geplant

Der Vorstand der Fachgruppe LEB bedankt sich bei Herrn Dr. Dietzel, Frau Hölting-Bormann und Frau Hunke-Klein für das konstruktive Gespräch. Es wurde vereinbart den Gedankenaustausch regelmäßig fortzusetzen.

Für den Fachgruppenvorstand Ländliche Entwicklung, Bodenordnung BTB NRW
Benedikt Timmer Fachgruppenvorsitzender und Silke Pienkny stellvertretende Vorsitzende