Besoldungsergebnis17

 

Die Landes- und Kommunalbeamten /-Innen in NRW sowie die Versorgungsempfänger /-Innen erhalten ab dem 01.04.2017 eine Besoldungserhöhung von 2 %. Ein Versorgungsabschlag erfolgt, anders als noch in 2015 vereinbart, nicht. Im Jahr 2018 wird die Besoldung bereits zum 01.01. um 2,35 % ohne weitere Abschläge erhöht.

Darauf verständigten sich die Landesregierung und die Gewerkschaften im Rahmen der Besoldungsgespräche am 02.03.2017 in der Staatskanzlei NRW. Das erforderliche Besoldungserhöhungsgesetz wird jetzt schnellstmöglich umgesetzt.

Der NRW Landtag soll Anfang April bereits abschließend entscheiden.